AGB MarketingForce: Klarheit für unsere Zusammenarbeit.

AGB MarketingForce: Klarheit für unsere Zusammenarbeit.

Stand

Juni 2026

Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Vertragsbeziehung zwischen der MarketingForce GmbH (nachfolgend «Agentur») und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Kunde»).

1.2 Die AGB gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Verträge und Leistungen der Agentur. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Die AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Konsumentenverträge sind ausgeschlossen.

1.4 Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB.

2. Dienstleistungen

2.1 Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:

• Entwicklung von Markenstrategien, Corporate Design und Branding-Konzepten

• Konzeption, Design und Entwicklung von Websites (u.a. mit Framer, GoHighLevel, WordPress)

• Erstellung, Betreuung und Optimierung von Social-Media-Kanälen

• Strategische Beratung und Durchführung von SEO- und SEA-Massnahmen

• Produktion von Content (Text, Bild, Video, Audio)

• Aufbau und Betreuung von CRM-, E-Mail- und SMS-Automationen

• Weitere Marketing- und Kommunikationsaktivitäten gemäss individueller Vereinbarung

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Offerte oder dem schriftlich festgehaltenen Projektumfang.

2.3 Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Plattformen) beizuziehen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei der Agentur.

2.4 Einsatz von KI-Tools: Die Agentur setzt zur Leistungserbringung künstliche Intelligenz (z.B. zur Text-, Bild-, Audio- oder Codegenerierung) ein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden. Die Agentur prüft KI-generierte Resultate vor Auslieferung auf Plausibilität und Qualität.

3. Vertragsabschluss

3.1 Angebote und Offerten der Agentur sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, 30 Tage gültig und freibleibend.

3.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme der Offerte, schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder Beginn der Leistungserbringung im gegenseitigen Einvernehmen zustande. Als Schriftform gelten auch E-Mail und elektronische Signatur.

3.3 Mit Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

3.4 Abweichungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Materialien (Logos, Bilder, Texte, Markendokumente, Zugänge etc.) und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

4.2 Der Kunde benennt eine fest verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz.

4.3 Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zulasten des Kunden. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen.

4.4 Ruht ein Projekt aufgrund ausbleibender Mitwirkung des Kunden länger als 30 Tage, kann die Agentur eine Wiederaufnahmegebühr sowie eine angemessene Anpassung der Honorare verlangen. Ruht das Projekt länger als 6 Monate, gilt es als abgeschlossen; sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

4.5 Der Kunde garantiert, dass er an allen gelieferten Materialien über die notwendigen Rechte verfügt und dass diese keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutzrechte) verletzen.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1 Einmalige Projekte enden mit vollständiger Erbringung der Leistung und Bezahlung.

5.2 Verträge mit wiederkehrenden Leistungen (z.B. Social-Media-Betreuung, SEO/SEA, Retainer) haben die in der Offerte vereinbarte Mindestlaufzeit.

5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich solche Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils 3 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der laufenden Periode schriftlich gekündigt werden.

5.4 Kündigungen haben in Schriftform (Brief oder E-Mail an info@marketingforce.ch) zu erfolgen.

5.5 Ausserordentliche Kündigung: Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist beidseitig zulässig, insbesondere bei:

• Konkurs oder offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit einer Partei

• Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung mit Nachfrist

• schweren oder wiederholten Vertragsverletzungen

• Anweisung zu rechtswidrigem oder gegen die guten Sitten verstossendem Handeln

5.6 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten. Rückerstattungen bereits geleisteter Zahlungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6. Honorar, Auslagen und Zahlung

6.1 Die Agentur verrechnet ihre Leistungen zu den in der Offerte vereinbarten Pauschalen, Stundenansätzen oder monatlichen Servicegebühren. Alle Preise verstehen sich in CHF zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Drittanbieterkosten (Ad-Spend für Google, Meta, TikTok, LinkedIn; Hosting; Domain-Gebühren; Plugins; Stock-Material; Lizenzen; Software-Abos etc.) sind nicht im Agenturhonorar enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt oder direkt vom Kunden bezahlt.

6.3 Anzahlung: Bei Projekten ab CHF 5'000 ist die Agentur berechtigt, eine Anzahlung von 50% vor Projektbeginn zu verlangen.

6.4 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6.5 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:

• Verzugszinsen von 5% p.a. zu verlangen

• Mahngebühren von CHF 30 pro Mahnung zu erheben

• die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung zu pausieren

• noch nicht übergebene Arbeitsergebnisse zurückzubehalten

6.6 Zusätzlicher Aufwand (zusätzliche Korrekturschleifen, technische Mehraufwände, Konzeptänderungen, ausserhalb des Scope liegende Anforderungen) wird nach effektivem Aufwand zum jeweils gültigen Stundenansatz der Agentur verrechnet.

6.7 Preisanpassungen: Die Agentur kann ihre Tarife für laufende Dauerverträge mit einer Vorankündigungsfrist von 60 Tagen anpassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Wirksamkeitstermin der Preisanpassung.

6.8 Stornierung vor Projektstart: Storniert der Kunde nach Vertragsschluss, aber vor Projektbeginn, wird eine Stornogebühr von 25% des Projektvolumens fällig. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.

7. Abnahme und Korrekturen

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind in jedem Projektabschnitt zwei (2) Korrekturschleifen im Honorar enthalten. Weitere Korrekturen werden gesondert verrechnet.

7.2 Der Kunde hat Arbeitsergebnisse innert 10 Arbeitstagen nach Vorlage zu prüfen und schriftlich freizugeben oder begründete Änderungswünsche mitzuteilen.

7.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion).

7.4 Nach erfolgter Abnahme festgestellte Änderungswünsche gelten als kostenpflichtige Zusatzleistung.

8. Nutzungs- und Eigentumsrechte

8.1 Sämtliche Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Werken gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen auf den Kunden über.

8.2 Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach Bezahlung ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Werken für den vorgesehenen Verwendungszweck.

8.3 Eine Weiterveräusserung, Bearbeitung über den Vertragszweck hinaus, Lizenzierung an Dritte oder Veränderung der gelieferten Werke bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

8.4 An Konzepten, Entwürfen, Quellcode, Skripten, Templates und Arbeitsdateien behält die Agentur sämtliche Rechte, soweit diese nicht ausdrücklich an den Kunden übertragen werden.

8.5 Eingesetzte Open-Source-Komponenten, Drittlizenzen (Schriften, Stock-Material, Plugins) sowie SaaS-Plattformen (z.B. Framer, GoHighLevel, Adobe, Canva) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.

8.6 Referenzrecht: Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen des Kundenauftrags erstellte Arbeiten unter Nennung des Kundennamens und Verwendung des Kundenlogos zu Eigenwerbe- und Referenzzwecken (Website, Portfolio, Social Media, Pitches) zu verwenden, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.

9. Domains, Accounts und Zugänge

9.1 Domains werden, soweit möglich, auf den Namen und das Konto des Kunden registriert. Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Domains, Social-Media-Accounts, Ad-Konten, CRM-Accounts und sonstiger digitaler Vermögenswerte.

9.2 Stellt die Agentur Zugänge zu Dritt-Plattformen (Hosting, Tools, Software) auf eigenen Konten bereit, bleibt sie Inhaberin dieser Konten. Nach Vertragsende besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Übergabe der Konten, lediglich auf einen angemessenen Datenexport, soweit technisch und vertraglich mit Drittanbietern möglich.

9.3 Der Kunde behandelt Zugangsdaten und Passwörter vertraulich und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter.

9a. Besondere Bestimmungen für Foto- und Videoproduktion

9a.1 Bei Foto- und Videoaufträgen werden Reisekosten, Spesen, Set-Aufbauten, Locations, Make-up, Models, Statisten, Requisiten und externe Crew gesondert offeriert und in Rechnung gestellt.

9a.2 Bei Aussenaufnahmen ist der Termin wetterabhängig. Verschiebungen wegen Wetter, behördlicher Auflagen oder Krankheit von Crew/Models gelten nicht als Verzug der Agentur. Bereits getätigte Aufwände (Equipment, Reisen, abgesagte Crew-Tage) werden verrechnet.

9a.3 Einwilligungen abgebildeter Personen: Der Kunde stellt sicher und garantiert, dass für sämtliche im Auftrag abgebildeten Personen (Mitarbeitende, Kund:innen, Komparsen) gültige schriftliche Einwilligungen für die vorgesehene Nutzung vorliegen (Recht am eigenen Bild, Art. 28 ZGB). Bei Aufnahmen auf fremdem Grund liegt die Property Release-Beschaffung beim Kunden.

9a.4 KI-generierte Personenbilder: Werden mit KI Bilder erzeugt, die reale Personen erkennbar darstellen sollen, ist die schriftliche Einwilligung dieser Personen durch den Kunden zu beschaffen. Die Agentur haftet nicht für ohne Einwilligung verwendete Likeness.

9a.5 Rohmaterial (RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial, B-Roll) verbleibt beim Anbieter und wird nicht herausgegeben, ausser dies wurde gesondert vereinbart und vergütet.

9a.6 Sofern nicht anders vereinbart, archiviert die Agentur finale Lieferdateien während 12 Monaten nach Abnahme. Danach erfolgt die Löschung; der Kunde ist für eine eigene Sicherung verantwortlich.

9b. Besondere Bestimmungen für Performance-Marketing (Ads)

9b.1 Werbebudgets (Ad-Spend) bei Plattformen wie Google, Meta, TikTok, LinkedIn etc. sind nicht im Agenturhonorar enthalten und werden, soweit möglich, direkt über das Konto und die Zahlungsmittel des Kunden abgerechnet.

9b.2 Werden Werbeanzeigen auf Wunsch des Kunden über Konten oder Zahlungsmittel der Agentur abgewickelt, ist eine Vorauszahlung des Budgets zwingend. Eine Vorfinanzierung durch die Agentur findet nicht statt.

9b.3 Der Kunde ist Inhaber seiner Werbekonten (Google Ads, Meta Business Manager, TikTok Ads Manager, LinkedIn Campaign Manager etc.). Die Agentur erhält lediglich Zugriff im Rahmen der Auftragserfüllung.

9b.4 Keine Erfolgsgarantie: Die Agentur garantiert keinen bestimmten ROAS, CPL, CPA, CTR, Reichweite oder Conversion-Wert. Werbeerfolge hängen massgeblich von Markt, Angebot, Saisonalität, Kreation, Landingpage, Wettbewerb und Plattform-Algorithmen ab.

9b.5 Plattformrisiken: Die Agentur haftet nicht für Ablehnungen, Limitierungen, Sperrungen oder Löschungen von Konten, Anzeigen oder Pixel-Daten durch Drittplattformen, für Änderungen von Werberichtlinien, Algorithmen, Tracking-Möglichkeiten (z.B. iOS-Updates, ATT, Cookie-Restriktionen) oder für Plattform-Ausfälle.

9b.6 Der Kunde gewährleistet, dass die beworbenen Produkte/Dienstleistungen sowie die verwendeten Aussagen den Werberichtlinien der jeweiligen Plattform sowie geltendem Werbe-, Lauterkeits- und Heilmittelrecht entsprechen.

9c. Besondere Bestimmungen für CRM, E-Mail- und SMS-Marketing

9c.1 Die Agentur kann CRM-Systeme (insb. GoHighLevel), Marketing-Automation, E-Mail- und SMS-Kampagnen für den Kunden einrichten und betreuen.

9c.2 E-Mail-Marketing (UWG Art. 3 lit. o): Der Kunde garantiert, dass alle Empfänger:innen eine vorherige Einwilligung (Double-Opt-In) erteilt haben, dass jede E-Mail einen funktionierenden Abmeldelink und korrekten Absender enthält und dass das Verzeichnis fortlaufend aktuell gehalten wird.

9c.3 SMS-Marketing: SMS-Werbung ist nach Schweizer Recht (UWG Art. 3 lit. o) nur an Empfänger:innen zulässig, die zuvor aktiv und nachweisbar eingewilligt haben. Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung, Dokumentation und Aktualisierung dieser Einwilligungen sowie für die Bereitstellung einer Stopp-/Opt-Out-Möglichkeit in jeder Nachricht.

9c.4 Bussen, Forderungen oder Reputationsschäden aufgrund unzulässiger E-Mail- oder SMS-Werbung gehen vollständig zulasten des Kunden. Der Kunde hält die Agentur diesbezüglich vollumfänglich schadlos.

9c.5 GoHighLevel-Sub-Accounts: Sub-Accounts werden, soweit möglich, auf den Kunden registriert. Wird der Sub-Account innerhalb der Agentur-Lizenz betrieben, fällt eine monatliche Plattform-Gebühr an. Bei Vertragsende bietet die Agentur einen angemessenen Datenexport (Kontakte, Tags, Kampagnen-Statistiken, soweit technisch exportierbar). Workflows, Snapshots und Funnel-Strukturen, die im Rahmen der Agentur-Snapshots erstellt wurden, sind nicht Teil des Datenexports.

9c.6 SMS-, Voice- und E-Mail-Versandkosten (Twilio, Mailgun, LeadConnector etc.) werden separat verrechnet oder direkt vom Kunden bezahlt.

9d. Besondere Bestimmungen für Websites und Migrationen

9d.1 Die Agentur erstellt Websites in der Regel auf Plattformen wie Framer, GoHighLevel oder WordPress. Es gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform.

9d.2 Lizenz- und Plattform-Gebühren (z.B. Framer-Plan, GHL-Lizenz, Domains, Hosting) sind nicht im Erstellungshonorar enthalten und werden gesondert ausgewiesen oder direkt vom Kunden bezahlt.

9d.3 Daten- und Website-Migrationen (z.B. von WordPress, Wix, Squarespace auf Framer/GHL):

• Der Kunde sorgt vor Migration für ein vollständiges, eigenes Backup der bestehenden Website und Daten.

• Bei Legacy-Systemen und proprietären Datenbanken kann eine 100-prozentige Übernahme von Inhalten, Formaten und Metadaten nicht garantiert werden.

• Vorübergehende SEO-Schwankungen oder Ranking-Verluste nach Migration sind branchenüblich. Die Agentur richtet, soweit beauftragt, 301-Redirects und Standard-SEO-Massnahmen ein, übernimmt jedoch keine Garantie für die Erhaltung bestehender Rankings.

9d.4 Nach Abnahme einer Website ist der Kunde für Inhalte, redaktionelle Aktualisierungen sowie regelmässige Backups verantwortlich, soweit kein Wartungsvertrag besteht.

9e. Wartung, Support und Reaktionszeiten

9e.1 Sofern keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung (SLA) besteht, gilt:

• Reguläre Bürozeiten: Montag–Freitag, 09:00–17:00 (Schweizer Feiertage ausgenommen).

• Reaktionszeit auf Support-Anfragen: in der Regel innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen.

• Es besteht kein 24/7-Notfalldienst.

9e.2 Notfälle (z.B. Totalausfall der Website, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle) werden, soweit Ressourcen verfügbar, ausserhalb der regulären Bürozeiten gegen einen Zuschlag bearbeitet.

9e.3 Geringfügige Anpassungen, Inhaltsänderungen oder Bugfixes ausserhalb des vertraglichen Scope werden nach Aufwand verrechnet.

10. Verantwortung des Kunden für Inhalte und Werbung

10.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten oder zur Veröffentlichung freigegebenen Inhalte. Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht.

10.2 Der Kunde garantiert die Einhaltung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Heilmittelgesetzes (HMG), des Lebensmittelgesetzes, des Konsumkreditgesetzes sowie sämtlicher branchenspezifischer Werbevorschriften.

10.3 Newsletter und E-Mail-Marketing: Der Kunde garantiert, dass alle Empfänger:innen eine gültige Einwilligung (Double-Opt-In) zum Erhalt elektronischer Werbung erteilt haben und dass die Datenverarbeitung rechtskonform erfolgt. Sämtliche Bussen, Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen aufgrund unzulässiger Werbung gehen vollumfänglich zulasten des Kunden.

10.4 Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren, einschliesslich anwaltlicher Verteidigungskosten.

10.5 Die Agentur ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder pausieren zu lassen, die nach pflichtgemässem Ermessen gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder die eigenen Standards verstossen.

11. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

11.1 Die Agentur und der Kunde verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und, soweit anwendbar, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

11.2 Soweit die Agentur Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet (z.B. CRM-Daten, E-Mail-Listen, Ad-Audiences), schliessen die Parteien einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag (Art. 9 revDSG / Art. 28 DSGVO) ab. Der Inhalt dieser AGB gilt subsidiär.

11.3 Die Datenschutzerklärung der Agentur ist unter marketingforce.ch/datenschutz abrufbar.

12. Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

12.2 Die Vertraulichkeitspflicht besteht während der gesamten Vertragsdauer und für weitere fünf (5) Jahre nach Vertragsende fort.

12.3 Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

13. Gewährleistung

13.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen fachgerecht, sorgfältig und nach anerkannten Standards der Branche.

13.2 Der Kunde hat Mängel innert 10 Arbeitstagen nach Lieferung bzw. Kenntnisnahme schriftlich und konkret zu rügen. Bei verspäteter oder unterlassener Mängelrüge gilt die Leistung als genehmigt.

13.3 Bei berechtigten Mängelrügen ist die Agentur zur Nachbesserung innert angemessener Frist berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl eine angemessene Minderung des Honorars oder, bei wesentlichen Mängeln, die Wandelung verlangen.

13.4 Die Agentur leistet keine Gewähr für:

• den Erfolg von Marketing- oder Werbemassnahmen (z.B. SEO-Rankings, Conversion-Raten, ROAS, Reichweite, Engagement)

• die Verfügbarkeit, Funktionalität oder Preispolitik von Drittplattformen (Google, Meta, TikTok, LinkedIn, GoHighLevel, Framer, Hosting-Anbieter etc.)

• Änderungen von Algorithmen, Richtlinien oder APIs durch Drittanbieter

• Inhalte und Materialien, die vom Kunden geliefert werden

14. Haftung

14.1 Die Agentur haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.

14.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung der Agentur, soweit gesetzlich zulässig, auf den Auftragswert der letzten zwölf (12) Monate beschränkt.

14.3 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Reputationsschäden, Kommunikationsausfälle und Schäden Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

14.4 Die Agentur haftet nicht für:

• technische Störungen, Ausfälle oder Datenverluste bei Drittanbietern (Hosting, Plattformen, Tools)

• Sperrungen von Konten oder Werbeanzeigen durch Drittplattformen

• Schäden aufgrund höherer Gewalt (siehe Ziff. 15)

• Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Kundenmaterialien

14.5 Ein zwingend nach Bundesgesetz bestehender Haftungsumfang (z.B. Produktehaftpflicht) bleibt vorbehalten.

15. Höhere Gewalt

15.1 Ereignisse höherer Gewalt entbinden beide Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren Leistungspflichten.

15.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks und Aussperrungen, grossflächige Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, Ausfälle wichtiger Drittplattformen, Cyberangriffe, sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.

15.3 Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, sind beide Parteien zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt.

16. Änderungen der AGB

16.1 Die Agentur ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist unter marketingforce.ch/agb abrufbar.

16.2 Für laufende Verträge gelten Änderungen erst nach Mitteilung an den Kunden und mit einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen. Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Bei wesentlichen Änderungen steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Abtretung: Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Ausgenommen ist die Übertragung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge.

17.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17.3 Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen.

17.4 Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vertragsbeziehung ist Zürich, Schweiz. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.

MarketingForce GmbH

Hagenholzstrasse 78, 8050 Zürich

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